Aufstiegs - BAföG (AFBG)

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die mit einer beruflichen Fortbildung einen höheren Berufsabschluss, zum Beispiel Meister*in, Fachwirt*in, Bachelor und Master Professional, erlangen möchten. Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es möglich, einen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dem sogenannten „Meisterstück“ und auch zum Lebensunterhalt zu bekommen.

Die Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterstück wird unabhängig vom Einkommen, Familienstand und Vermögen gezahlt. Lediglich beim Zuschuss zum Lebensunterhalt spielt das Einkommen und Vermögen eine Rolle. Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.

Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Die Bildungsfreistellung ist ein Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ermöglicht Beschäftigten, sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie erhalten währenddessen weiterhin Ihr Gehalt oder Ihre Besoldung von Ihrer Beschäftigungsstelle. Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes wird die Möglichkeit gegeben, eine Erstattung für den Ersatz der Arbeitsentgelt­fortzahlung zu beantragen. Bei Ihrer geplanten Weiterbildung muss es sich um eine anerkannte Veranstaltung handeln. Außerdem müssen Sie seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem Unternehmen beschäftigt sein. Sind Sie in Vollzeit beschäftigt, haben Sie Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsfreistellung innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. In der Weiterbildungsdatenbank MV finden Sie alle Weiterbildungsveranstaltungen, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz MV anerkannt sind.

Bildungsgutscheine § 81 ff. SGB III

Zur Verbesserung der Vermittlungschancen ist es möglich, durch die Arbeitsagenturen einen Bildungsgutschein zu erhalten. Ab dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kund*innen des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit. Die Teilnahme muss notwendig sein, um einen Arbeitssuchenden beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt wird. Somit werden Maßnahmen gefördert, die einen dauerhaften Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vorab werden in einem persönlichen Gespräch Qualifikationsdefizite ermittelt und weitere Fördervoraussetzungen geklärt. Den Bildungsgutschein kann man nach Erhalt bei einem Bildungsdienstleister der eigenen Wahl einlösen. Der gewählte Bildungsträger und die Maßnahme selbst müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Im Bildungsgutschein werden unter anderem das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer oder der regionale Geltungsbereich ausgewiesen. Ausführliche Informationen über Fördervoraussetzungen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. Bei der Suche nach einer passenden Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.

Bildungschecks für Unternehmen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für Unternehmen für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen, um Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Mit einem Bildungsscheck können 50 % der Lehrgangskosten, maximal bis zu 3.000 EUR, gedeckt werden. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in MV. 

 

Zuwendungsfähig sind die Lehrgangskosten, die der Weiterbildungsdienstleister dem Unternehmen für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme in Rechnung stellt. Die Weiterbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsdienstleister durchgeführt werden. Das Antragsverfahren wird über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) abgewickelt.

Qualifizierungschancengesetz | "Arbeit-von-morgen"

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Gefördert werden Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen) sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen.

Dadurch können Arbeitnehmer*innen dauerhaft auf die Entwicklungen des Arbeitsmarktes vorbereitet werden. Es geht nicht länger um eine kurzfristige Anpassung an die aktuelle Arbeitssituation, sondern um die Möglichkeit, langfristig in die Zukunft zu blicken. Mit einer Weiterbildung und dem Erlangen einer Zusatzqualifikation können Beschätigte so länger ihren Beruf ausüben. Es können für die Weiterbildung anfallende Lehrgangskosten übernommen werden sowie für den prozentualen Ausfall des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin im Unternehmen die Lohnkosten. Die Förderhöhe der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltzuschusses hängt von der Art der Qualifizierung  und der Unternehmensgröße ab. Mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" ist das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt worden. Der Gesetzgeber hat darin u.a. die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen nochmals verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.  


 

 

 

 

 

 

 

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