Qualifizierungschancengesetz | "Arbeit-von-morgen"

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Gefördert werden Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen) sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen.

 

Dadurch können Arbeitnehmer*innen dauerhaft auf die Entwicklungen des Arbeitsmarktes vorbereitet werden. Es geht nicht länger um eine kurzfristige Anpassung an die aktuelle Arbeitssituation, sondern um die Möglichkeit, langfristig in die Zukunft zu blicken. Mit einer Weiterbildung und dem Erlangen einer Zusatzqualifikation können Beschätigte so länger ihren Beruf ausüben. Es können für die Weiterbildung anfallende Lehrgangskosten übernommen werden sowie für den prozentualen Ausfall des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin im Unternehmen die Lohnkosten. Die Förderhöhe der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltzuschusses hängt von der Art der Qualifizierung  und der Unternehmensgröße ab.

 

Mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" ist das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt worden. Der Gesetzgeber hat darin u.a. die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen nochmals verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.  

 


Aufstiegs - BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das sind beispielsweise Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss. Das Aufstiegs-BAföG kann sich aus verschiedenen Förderkomponenten zusammensetzen, u. a. Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:



Bildungsschecks

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Zuwendungen für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben.

Unternehmen in MV können für ihre Beschäftigten Zuwendungen als Bildungschecks für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Bildungsdienstleister abgetreten. Die externen Bildungsdienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, die dem Unternehmen vom externen Dienstleister in Rechnung gestellt werden. Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt.

Das Antragsverfahren wird über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) abgewickelt.

Gerne beraten wir Sie und übernehmen bei einer geplanten Beantragung die Formalitäten.

 




Bildungsgutscheine

Zur Verbesserung der Vermittlungschancen ist es möglich, durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter einen Bildungsgutschein zu erhalten. Die Teilnahme muss notwendig sein, um einen Arbeitssuchenden beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt wird. Somit werden Maßnahmen gefördert, die einen dauerhaften Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vorab werden in einem persönlichen Gespräch bei den Agenturen oder Jobcentern Qualifikationsdefizite ermittelt und weitere Fördervoraussetzungen geklärt. Den Bildungsgutschein kann man nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger der eigenen Wahl einlösen.

Im Bildungsgutschein werden unter anderem das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer oder der regionale Geltungsbereich ausgewiesen. Ausführliche Informationen über Fördervoraussetzungen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler.

Bei der Suche nach einer passenden Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.


Bildungsurlaub


Bildungsurlaub“ (auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer.

Als Arbeitnehmer*in können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Meist werden 5 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.

 

In der Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie alle Weiterbildungsveranstaltungen, die nach dem Bildungsfrei-stellungsgesetz M-V anerkannt sind.

 


Weiterbildungsgeld / Bürgergeldbonus


Vorraussichtlich ab 1.Juli 2023 werden die Bezieher*innen des neuen Bürgergelds auch intensiver bei Weiterbildungen und Umschulungen unterstützt. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro beschlossen. Die Teilnahme an Weiterbildungen und Coachings, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, sollen durch einen Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro unterstützt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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